Freier Träger der Jugendhilfe · Bonn · bundesweit

Jugendhilfe in Bonn – Einzelpädagogische Maßnahmen, die wirklich tragen

Wenn reguläre Angebote nicht mehr greifen, braucht es ein Setting, das standhält. Wayve bietet Einzelpädagogische Maßnahmen (EPM) mit und ohne familiengerichtlichen Beschluss – transparent, fachlich und verlässlich.

EPM mit & ohne Beschluss
Erweitertes Führungszeugnis gesamtes Personal
Gemäß LVR/LWL-Arbeitshilfe 2026
Bundesweite Aufnahme möglich

Platzanfrage stellen

Wir melden uns binnen 24 Stunden.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Unser Angebot

Wenn andere ablehnen, sind wir da

Kinder und Jugendliche, die das Jugendhilfesystem immer wieder an seine Grenzen bringen, brauchen kein weiteres Überbrückungsangebot. Sie brauchen ein Setting, das wirklich passt und das auch in schwierigen Momenten hält. Genau das ist unsere Aufgabe.

Einzelpädagogische Maßnahmen ohne Beschluss

Intensive 1:1-Begleitung nach § 35 SGB VIII für junge Menschen, die im Gruppenkontext nicht erreichbar sind. Freiwillige Teilnahme, individuelles Konzept, verlässliche Bezugsperson.

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EPM mit Beschluss nach § 1631b BGB

Für Jugendliche mit einer familiengerichtlichen Genehmigung zur freiheitsentziehenden Unterbringung. Wir führen Konzepte mit abgestufter Sicherheit durch – aus eigenem Personal, ohne Subunternehmer.

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Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII

Individuelle Begleitung im Schulalltag für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Klare Kommunikation mit Schule, Eltern und Jugendamt.

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Was bedeutet das?

EPM mit Beschluss: Was das ist und warum wir es anbieten

Viele Träger meiden Maßnahmen mit familiengerichtlichem Beschluss. Der Aufwand ist höher, die Fälle komplizierter, die Anforderungen an Konzept und Personal deutlich größer. Wir sehen das anders.

Ohne Beschluss

Freiwillige EPM

Der Jugendliche nimmt freiwillig an der Maßnahme teil. Das Jugendamt bewilligt die Hilfe nach § 35 SGB VIII, der junge Mensch und seine Erziehungsberechtigten stimmen zu. Das ist der Regelfall in der EPM-Landschaft.

Dieses Setting funktioniert gut, wenn die Kooperationsbereitschaft vorhanden ist – auch wenn sie schwankend sein kann. Unser Konzept ist auf genau diese Situationen ausgerichtet: Beziehungsaufbau vor Kontrolle, Mitbestimmung als pädagogisches Mittel.

  • Hilfe nach § 35 SGB VIII
  • Zustimmung aller Beteiligten erforderlich
  • Individuelles Betreuungskonzept
  • Bundesweite Aufnahme möglich
Warum Wayve

Verlässlichkeit ist kein Versprechen. Es ist eine Haltung.

In einer Welt, in der viele dieser Jugendlichen gelernt haben, dass Erwachsene verschwinden – Betreuer, Einrichtungen, Konzepte – ist Verlässlichkeit das wirksamste pädagogische Mittel. Wir erscheinen. Wir halten, was wir zusagen. Wir machen das auch dann, wenn es schwierig wird.

Wayve wurde 2026 von drei Geschäftsführern gegründet, die diesen Bereich kennen: Timo Paffen, Oliver Misch und Luca Rossetti. Kein Übernahme-Vehikel, kein aufgeblasener Verbund. Ein junges Unternehmen mit klarer fachlicher Haltung – angesiedelt in Bonn, tätig bundesweit.

Erweitertes FZ – gesamtes Personal
Reaktion binnen 24 h
Eigenes Sicherheitspersonal
Bonn & bundesweit

Fachlichkeit

Echte Expertise, keine guten Absichten allein. Pädagogische Konzepte, die einer Überprüfung standhalten.

Transparenz

Offene Kommunikation mit Jugendamt, Familiengericht und allen Beteiligten. Kein Versteckspiel.

Mitbestimmung

Jugendliche entscheiden mit – soweit möglich und rechtlich vorgesehen. Selbstbestimmung als Ziel.

Wertschätzung

Jeder Mensch verdient es, gesehen zu werden. Auch wenn er das System herausfordert.

Ablauf

So läuft eine Platzanfrage ab

Wir wissen, dass Jugendämter oft unter Zeitdruck stehen. Deshalb halten wir den Prozess so kurz wie möglich und kommunizieren klar, was als nächstes passiert.

1

Platzanfrage stellen

Per Formular oder Telefon. Kurze Fallbeschreibung, Art der Maßnahme, Ihre Kontaktdaten. Das reicht für den ersten Schritt.

2

Rückmeldung binnen 24 Stunden

Wir prüfen die Anfrage und melden uns mit einer ersten Einschätzung. Wenn wir passen, besprechen wir die nächsten Schritte. Wenn nicht, sagen wir das offen.

3

Konzeptgespräch und Fallklärung

Gemeinsam mit dem zuweisenden Jugendamt klären wir den Bedarf. Bei Maßnahmen mit Beschluss stimmen wir das Setting mit Ihnen und ggf. dem Familiengericht ab.

4

Aufnahme und Betreuungsbeginn

Nach Abstimmung aller Beteiligten und Vorlage der notwendigen Beschlüsse und Hilfepläne beginnt die Betreuung. Die Bezugsperson ist von Tag eins an dabei.

Wir nehmen bundesweit auf

Unser Sitz ist Bonn, unsere Reichweite ist Deutschland. Ob Köln, Hamburg oder München – wenn das Setting für den Fall passt, ist der Standort kein Hindernis. Auch Aufnahmen auf Grundlage eines familiengerichtlichen Beschlusses aus anderen Bundesländern sind möglich.

Jetzt Platzanfrage stellen

Direktkontakt

Wenn ein Fall dringend ist, rufen Sie an. Wir sind erreichbar.

0228 / 90 245 171 info@wayve-jugendhilfe.de
NRW und bundesweit

Platzanfragen aus ganz Nordrhein-Westfalen

Jugendämter aus ganz NRW können bei uns eine Platzanfrage stellen. Wir sind in Bonn ansässig, nehmen aber Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet auf – auch auf Grundlage eines Beschlusses aus einem anderen Bundesland.

Ihre Stadt nicht dabei? Direkt anfragen – wir nehmen bundesweit auf.

Häufige Fragen

Was Jugendämter uns am häufigsten fragen

Eine Einzelpädagogische Maßnahme ist eine intensive Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Situation im Gruppenkontext nicht erreichbar sind. Sie richtet sich an junge Menschen mit multiplen Belastungen, wiederholen Brüchen im Hilfesystem oder stark ausgeprägten selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen. Das Betreuungsverhältnis ist 1:1, das Konzept wird individuell entwickelt.

§ 1631b BGB regelt die Unterbringung von Minderjährigen, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Das Familiengericht muss diese Unterbringung genehmigen – in der Regel dann, wenn erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und ein freiwilliges Setting nicht ausreicht. Wayve bietet Maßnahmen an, die auf Grundlage eines solchen Beschlusses durchgeführt werden. Das erfordert spezielle Konzepte, klare Schutzstrukturen und eigenes, pädagogisch geschultes Sicherheitspersonal.

Ja. Unser Sitz ist Bonn, unsere Aufnahme ist bundesweit. Wir arbeiten mit Jugendämtern aus ganz Deutschland zusammen, auch wenn ein familiengerichtlicher Beschluss aus einem anderen Bundesland vorliegt. Bei länderübergreifenden Maßnahmen klären wir die Zuständigkeitsfragen vorab mit Ihnen.

Auf eine Platzanfrage melden wir uns binnen 24 Stunden. Wie schnell die Aufnahme dann tatsächlich beginnen kann, hängt vom Fall ab: Maßnahmen ohne Beschluss können oft schnell anlaufen, sobald Hilfeplan und Bewilligung vorliegen. Maßnahmen mit Beschluss benötigen zusätzlich die rechtsgültige familiengerichtliche Genehmigung, was den Zeitraum verlängern kann. In dringenden Fällen begleiten wir das Verfahren aktiv.

Drei Dinge: Erstens nehmen wir Maßnahmen mit Beschluss an, weil wir die Kapazitäten und die Konzepte dafür haben – viele andere Träger lehnen das ab. Zweitens stammt unser Sicherheitspersonal aus dem eigenen Team, wir setzen keinen externen Wachdienst ein. Drittens hat unser gesamtes Personal ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen, das wir regelmäßig aktualisieren. Und wir orientieren uns an der gemeinsamen Arbeitshilfe von LVR und LWL-Landesjugendamt (Stand Januar 2026) – nicht weil wir müssen, sondern weil das der Standard sein sollte.

Platzanfrage stellen

Sie haben einen Fall und suchen einen Träger, der wirklich da ist? Schreiben Sie uns. Wir melden uns binnen 24 Stunden und sagen Ihnen klar, ob und wie wir helfen können.